Bei einer Geschwindigkeit von 112 km/h wurde der erforderliche Abstand von 56,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Feuchtwangen, auf der A 6, Ri. Waidhaus, im Abschnitt 160, bei km 1,124 nicht eingehalten und wurde mit Bußgeldbescheid über 150,00 € Bußgeld geahndet. Der Abstand betrug 25,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS3 festgestellt.
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.6.1 BKat, § 3 OWiG
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Viechtach
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