Bei einer Geschwindigkeit von 122 km/h wurde der erforderliche Abstand von 61,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Feuchtwangen, auf der A 6, Richtung Waidhaus, im Abschnitt 160, bei km 1,124 nicht eingehalten.
Der Abstand betrug 23,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS3 festgestellt, Beweisfoto liegt vor.

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.6.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing

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