Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Flur Elterlein, auf der S 258, Zwönitzer Straße, Kreuzung S 258 / S 222, FR Scheibenberg die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 70 km/h, 102 km/h mit TraffiStar S 350. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 32 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landratsamt Enzkreis übersandte Vordruck Anhörung
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