Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Frankfurt am Main, A 648, Westkreuz, Höhe Abfahrtsspur A 5, Ri. stadteinwärts die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 23 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Die Messung mit einem Lasergerät mit Foto ergab 103 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Zeugenfragebogen

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