Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Frankfurt am Main, A 648, Westkreuz, Höhe Abfahrtsspur A 5, Ri. stadteinwärts die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 20 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Die Messung mit Lasergerät mit Foto ergab 120 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Frankfurt am Main übersandte Zeugenfragebogen

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