Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Frankfurt am Main, Babenhäuser Landstraße 25 innerhalb geschlossener Ortschaften um 16 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 66 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto.

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Frankfurt am Main übersandte Vordruck Anhörung

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