Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften in Frankfurt am Main, Senckenberganlage / Bockenheimer Landstr., Rtg. Palmengarten um 7 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurden 30,00 € Verwarnungsgeld verhoben. Festgestellt wurden 57km/h. Beweismittel: Induktionschleifenmessung und Frontfoto.

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Frankfurt am Main übersandte Verwarnung / Anhörung

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