Bei einer Geschwindigkeit von 127 km/h wurde der erforderliche Abstand von 52,90 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Frankfurt, BAB 3, km 179,200, FR Köln nicht eingehalten. Der Abstand betrug 35,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Video-Band-Aufzeichnung festgestellt und mit Erhebung von 100,00 € Bußgeld geahndet.

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.6.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel erließ Bußgeldbescheid

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