Bei einer Geschwindigkeit von 106 km/h wurde der erforderliche Abstand von 53,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Frasdorf, auf der A 8 Ost, München, AB 1160, im Bereich von km 3,84 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 26,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS3  festgestellt. Beweismittel: Video,Foto

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.6.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Formular Zeugenbefragung wegen einer Verkehrsordnungwidrigkeit

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