Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Gelsenkirchen, Hans-Böckler-Allee, Fahrtrichtung Südost, vor Schmidtmannstraße die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Foto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 21 km/h, bei erlaubten 30 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 51 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Gelsenkirchen übersandte Anhörungsbogen

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