Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Gelsenkirchen, Kärntner Ring, Fahrtrichtung Südwest, vor Hagebuttenstraße mit 9 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Festgestellt wurden 59 km/h durch Geschwindigkeitsmessung mit Foto

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Gelsenkirchen übersandt.

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