Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Gelsenkirchen, Konradstraße, vor Europastraße, FR Süden. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 24 km/h, bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit TraffStar S350 mit Foto 54 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Gelsenkirchen übersandte Vordruck Anhörung

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