Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Großolbersdorf/Hondorf, auf der B 174, ggü. HG 7 (stationät), FR Marienberg. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 22 km/h, bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät TraffiStar S 330 72 km/h.

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Erzgebirgskreis übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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