Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Haina-Löhlbach, auf der B 253, Höhe Bushaltestelle Wildunger Str., FR Bad Wildungen begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 35 km/h, bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Messung mit Lasergerät und Foto 85 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Zeugenfragebogen.

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