Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Hamburg, auf der Kieler Straße 221, Rtg. Altona die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät mit Foto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 27 km/h, bei erlaubten 50 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 77 km/h

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Freie und Hansestadt Hamburg übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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