Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Hamburg, BAB 25, km 0,6, OT.-Nr. 612, i.R. Westen begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 30 km/h, bei zulässigen 60 km/h. Festgestellt wurden mit Messung mit Lasergerät mit Foto 90 km/h.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Hamburg übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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