Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Hannover, Friedrich-Ebert-Straße, in FR stadtauswärts wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 60 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 20 km/h. Beweismittel: Messung mit PoliScan F1 HP und Frontfoto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Zeugenfragebogen wurde von  Bußgeldstelle Hannover übersandt.

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