Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Heiligenroth, Gem. Heiligenroth, auf der BAB 3, bei km 88,070, FR Köln überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät mit Foto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 33 km/h, bei erlaubten 100 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 133 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Zeugenfragebogen

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