Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Herten, außerhalb geschlossener Ortschaften, auf der Hertener Straße, Höhe Kreuzweg, in FR Westerholt um 30 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 80 km/h. Beweismittel: Messgerät G 1 TraffiStar S 350.
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Herten übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren
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