Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Herten, Ewaldstr., Höhe Fußgängerbrücke, FR Nord um 21 km/h bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden 71 km/h, Beweismittel: Messung mit D1 TraffiStar S350 MiniRack und Frontfoto.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4Kat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Herten übersandte Zeugenfragebogen.

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