Bei einer Geschwindigkeit von 125 km/h wurde der erforderliche Abstand von 62,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Dietmannsried, auf der A 7, Ri. Füssen, Abschnitt 1060, km 6.700 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 18,00 m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS3 festgestellt und mit Bußgeldbescheid über 160,00 € geahndet
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 12.6.3 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing
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