Bei einer Geschwindigkeit von 123 km/h wurde der erforderliche Abstand von 61,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Rieste, auf der BAB 1, km 202,852, RF Münster nicht eingehalten. Der Abstand betrug 16,00 m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VIDIT festgestellt.

Verletzte Vorschriften:  § 25 Abs 2a StVG, § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Osnabrück

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