Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Karlsruhe, K 9657, Südtangente, Hö. Wasserwerkbrücke, Rtg. Osten außerhalb geschlossener Ortschaften um 16 km/h, bei zulässigen 80 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 96 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandte Vordruck Anhörung

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