Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Kiel, A 215, km 19,630, Rtg. Kiel die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 100 km/h, 134 km/h mit Messung mit Lasergerät mit Foto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 34 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kiel übersandte Vordruck Anhörung
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