Bei einer Geschwindigkeit von 148 km/h wurde der erforderliche Abstand von 74,000 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Kleinlangenheim, A 3, Ri. Frankfurt, Ab 500, km 8,045 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 28,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS3 festgestellt.

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.7.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Zeugenbefragung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit

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