Ordnungswidrigkeitenverfahren nach Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften am 08.03.2016 um 24 km/h eingeleitet. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 84 km/h, bei zulässigen 60 km/h. Beweismittel: TraffiStar TS330, stationär, BAB, Foto
Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Köln
Verletzte Vorschriften : § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
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