Ordnungswidrigkeitenverfahren nach Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften am 08.03.2016 um 24 km/h eingeleitet. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 84 km/h, bei zulässigen 60 km/h. Beweismittel: TraffiStar TS330, stationär, BAB, Foto

Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Köln

Verletzte Vorschriften : § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.