Bei einer Geschwindigkeit von 120 km/h wurde der erforderliche Abstand von 60,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Königsbrunn, auf der B 17, Ri. Landsberg am Lech, im Abschnitt 700, bei km 3,488 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 27,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS3  festgestellt. Bußgeld 75,00 €

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.6.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Viechtach erließ Bußgeldbescheid

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