Bei einer Geschwindigkeit von 145 km/h wurde der erforderliche Abstand von 70,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Königslutter auf der BAB 2, bei km 140,5, RF Berlin nicht eingehalten. Der Abstand betrug 35,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit VKS 3.2 3D (VKS select) festgestellt

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.7.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Braunschweig übersandte Vordruck Anhörung

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