Bei einer Geschwindigkeit von 149 km/h wurde der erforderliche Abstand von 74,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Landshut, auf der A 92, Ri. Deggendorf, Abschnitt 320, bei km 6.350 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 20,00 m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS 3.0 festgestellt

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 12.7.3 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Vordruck Zeugenbefragung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit

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