Bei einer Geschwindigkeit von 116 km/h wurde der erforderliche Abstand von 48,30 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Langgöns, auf der BAB 45, bei km 181,275, FR Hanau nicht eingehalten. Der Abstand betrug 22,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Video-Band-Aufzeichnung festgestellt

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.6.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Anhörung

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