Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Leinfelden-Echterdingen, auf der BAB 8, in Höhe km 198,420, Karlsruhe – München, Überleitung zur B 27, in Richtung Tübingen um 13 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde mit Verwarnungsgeld von 20,00 € verwarnt. Festgestellt wurden 73 km/h. Beweismittel: Lasergerät PoliScan Speed.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandte Verwarnung / Zeugenfragebogen
“Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.”