Bei einer Geschwindigkeit von 150 km/h wurde der erforderliche Abstand von 75,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Lenting, auf der Bundesautobahn A 9, Abschnitt 920, bei km 1,636 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 30,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS3
festgestellt

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.7.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Formular Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit

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