Bei einer Geschwindigkeit von 110 km/h wurde der erforderliche Abstand von 45,80 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Leonberg, auf der BAB 8, bei km 216,950, Fahrtrichtung KA-M nicht eingehalten. Der Abstand betrug 16,00 m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Video-Band-Aufzeichnung, VKS 3.2 3D Messung festgestellt und mit Erhebung von 160,00 € Bußgeld, sowie Fahrverbot für 1 Monat geahndet.

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.6.3 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe erließ Bußgeldbescheid

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