Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften festgestellt. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Löningen-Helmighausen, Herzlaker Str., B 213, Abschn. 340, Station 0.170 um 25 km/h bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden 75 km/h, Beweismittel: Messung mit Traffipax TPH-S und Frontfoto.

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Cloppenburg übersandte Zeugenfragebogen

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