Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Lohmar, auf der BAB 3, bei km 13,630, FR Frankfurt die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 100 km/h, 129 km/h mit PoliScan Speed mit Frontfoto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 29 km/h wurde Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.5 BKat

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