Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Loop, A 215, km 0,500, Rtg. Hamburg die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät mit Foto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 22 km/h, bei erlaubten 120 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 142 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Schleswig-Holstein übersandte Formular Anhörung
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