Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Ludwigshafen, Ecke Kaiserwörthdamm, Shellstraße, Ri. Stadtmitte die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 21 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Die Messung mit PoliScan F1 HP mit Frontfoto ergab 51 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Ludwigshafen übersandte Vordruck Anhörung

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