In Mainz, Gem. Mainz, auf der BAB 60, in Höhe km 15,1, FR Bingen wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 43 km/h überschritten. Die Lichtschrankenmessung mit Foto ergab 123 km/h, bei zulässigen 80 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Aktenführende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Zeugenfragebogen

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