Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Mainz, Gem. Mainz, auf der BAB 60, in Höhe km 15,1, FR Bingen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 430 km/h, bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Lichtschrankenmessung mit Foto 123 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Zeugenfragebogen
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