Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften gemessen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Mallentin, B 105, Abs. 80, km 0,475, in Ri. Grevesmühlen um 33 km/h bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden 83 km/h, Beweismittel: Messung mit PoliScan FM1 und Frontfoto

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1,3 Nr. 5, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Nordwestmecklenburg übersandte Zeugenfragebogen

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