Bei einer Geschwindigkeit von 106 km/h wurde der erforderliche Abstand von 44,10 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Malsch, auf der BAB 5, bei km 640,000, F – Basel nicht eingehalten. Der Abstand betrug 19,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Video-Band-Aufzeichnung, VKS 3.2 3D Messung festgestellt, Bußgeld: 100,00 €

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.6.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe erließ Bußgeldbescheid

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