Bei einer Geschwindigkeit von 123 km/h wurde der erforderliche Abstand von 61,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Manching, auf der A 9, München, Ab 980, bei km 0.950 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 25,50 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS4.5 festgestellt

Verletzte Vorschriften:  Abs. 1, § 49 StVO, § 24 Abs. 1,3, Nr. 5 StVG, 12.6.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit

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