Bei einer Geschwindigkeit von 124 km/h wurde der erforderliche Abstand von 62,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Manching, auf der A 9, München, Ab. 980, km 0.950 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 18,00 m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS 3 mit Video und Foto festgestellt. Bußgeld: 160,00 €

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 12.6.3 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Viechtach erließ Bußgeldbescheid mit 1 Monat Fahrverbot

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