Bei einer Geschwindigkeit von 91 km/h wurde der erforderliche Abstand von 37,90 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Mannheim, auf der BAB 6, im Bereich von km 568,4, Fahrtrichtung MA-HN nicht eingehalten. Der Abstand betrug 21,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Video-Band-Aufzeichnung VKS 3.2 3D Messung festgestellt

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.5.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle:Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

Bußgeldstelle Flensburg„Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.“