Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Meerbusch, auf der A 44, RF Düsseldorf, bei km 83,246 Meerbusch, A 44, begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 29 km/h, bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messgerät PoliScan Speed 129 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Rhein-Kreis Neuss übersandte Zeugenfragebogen

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