Bei einer Geschwindigkeit von 134 km/h wurde der erforderliche Abstand von 55,80 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Möhnsen, auf der BAB 24, bei km 26,100, Rtg. Hamburg nicht eingehalten. Der Abstand betrug 24,40 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Abstandsmessung und Videoaufzeichnung festgestellt.

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.7.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Schleswig Holstein übersandte Zeugenfragebogen

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