Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften in Mörfelden, Walldorf, A 5, km 503,430, Baustellenbereich, Darmstadt, FR Frankfurt am Main  um 33 km/h, bei zulässigen 000 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 133 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24,StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Vordruck Anhörung

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