Bei einer Geschwindigkeit von 114 km/h wurde der erforderliche Abstand von 57,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Moers, auf der Bundesautobahn A 57, bei km 49,730, in FR Nimwegen nicht eingehalten. Der Abstand betrug 24,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit VKS Messung festgestellt.

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.6.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Wesel eröffnete Bußgeldverfahren.

„Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.“