Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in in München, auf der A 99, Ri. AD Süd-West (A 96), im Abschnitt 240, Höhe km 2,894, Ri. Lindau ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 102 km/h , bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 22 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage – stationär – Traffistar S 330
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Vordruck Zeugenbefragung wurde von Bußgeldstelle Straubing übersandt.
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